Nach einer überstandenen Windpockeninfektion verbleibt das Virus jahrelang „schlafend“ im Körper. Vor allem Menschen ab 50 Jahren oder mit einem geschwächten Immunsystem können dadurch später an Gürtelrose erkranken.
Die Erkrankung äußert sich oft durch einen schmerzhaften Hautausschlag, meist einseitig am Rumpf, und kann von starkem Brennen oder Nervenschmerzen begleitet sein.
Als Komplikation der Gürtelrose treten oft monatelang dauernde, heftige Schmerzzustände auf (postherpetische Neuralgie), die schwer behandelbar sind und zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität führen können. Diese Schmerzen kommen mit zunehmendem Alter häufiger vor (50 % bei den über 70-Jährigen).
Herpes Zoster-Impfung für Erwachsene
Zur Vorbeugung gegen Gürtelrose ist eine Impfung für Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr zugelassen und wird ab dem vollendeten 60. Lebensjahr allgemein empfohlen. Für Erwachsene mit einem erhöhten Risiko, an Herpes Zoster zu erkranken, z.B. mit schweren Grunderkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen, wird die Impfung bereits ab dem 18 Lebensjahr empfohlen. Eine Überprüfung des Immunstatus vor der Impfung ist nicht erforderlich. Auch wenn bereits eine Gürtelrose aufgetreten ist, kann noch geimpft werden.
Impfungen gegen Herpes Zoster sind für Menschen ab 60 Jahren sowie für Personen mit erhöhtem Risiko einer Erkrankung ab 18 Jahren im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) von Bund, Ländern und Sozialversicherung ab November 2025 kostenfrei verfügbar.
Wie gut wirkt die Impfung?
Ohne Impfung erkranken 33 von 100 Erwachsenen im Laufe ihres Lebens an Herpes zoster.
Mit Impfung erkranken 3 von 100 Erwachsenen im Laufe ihres Lebens an Herpes zoster.
Quellen: https://www.gesundheit.gv.at/leben/gesundheitsvorsorge/impfungen/ueberblick/herpes-zoster.html (Impfplan_Österreich_2025_2026)
Impfung im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms
Das „Öffentliche Impfprogramm“ wird um die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) erweitert.
Für wen ist die Impfung empfohlen?
- Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Personen unter 60 Jahren mit spezieller Indikation: Personen mit spezieller Indikation sind Personen mit einem erhöhten Risiko, an Gürtelrose zu erkranken, und Personen, die bei Erkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben: immungeschwächte Personen und Personen mit anderen schweren Grunderkrankungen. Auch über 50-jährige Personen nach einer COVID-19-Infektion haben ein erhöhtes Risiko an Herpes Zoster zu erkranken
Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Ich bin unter 60 Jahre und habe eine spezielle medizinische Indikation (Vorerkrankung). Ist für die kostenlose Impfung ein Nachweis notwendig?
- Ja, mögliche Nachweise sind z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc.
- Die Ärztin / der Arzt beurteilt auf Basis des „Impfplans Österreich“, ob Ihre medizinische Indikation Sie zur kostenlosen Impfung berechtigt.
- Impfung in der Ordination: Oft sind Nachweise von medizinischen Indikationen vor Ort verfügbar, in diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher nach.
- Impfung in öffentlichen Impfstellen oder Betrieben: Bitte bringen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer medizinischen Indikation mit.
Ohne Nachweis einer speziellen medizinischen Indikation besteht kein Anspruch auf die kostenlose Impfung gegen Gürtelrose.
Muss ich meine e-card zur Impfung mitbringen?
Ja.
Ich besitze keine e-card oder bin nicht krankenversichert oder privat versichert: Kann ich mich trotzdem kostenlos impfen lassen?
- Ja, sofern Sie einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Bitte weisen Sie an der Impfstelle auf Anfrage Ihren Wohnsitz nach: amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel.
Wo kann ich mich gegen Gürtelrose bzw. Pneumokokken impfen lassen?
- In Ordinationen: Wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
- In manchen öffentlichen Impfstellen von Ländern, Magistraten und Sozialversicherung – erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Impfstelle
Auf der Suche nach einer Impfstelle? Hier geht’s zur Liste: www.gesundheitskasse.at/impfstellen
Nicht alle Impfungen sind jederzeit und überall verfügbar. Nehmen Sie vorab bitte Kontakt mit der Impfstelle Ihrer Wahl auf!