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Tollwut-Schutzimpfung aus der Unfallversicherung der BVAEB

Tollwut ist wohl die gefährlichste aller Krankheiten, die gleichermaßen Mensch und Tier betrifft. Die Gefahr sich mit Tollwut anzustecken, besteht für Personen, die Kontakt mit infizierten Tieren haben. Tollwut wird durch Tierbisse übertragen.


Die einzige erfolgversprechende Behandlung bei einer Tollwut-Infektion ist eine sofortige aktive Impfung und Behandlung mit speziellen Antikörpern (Immunglobulin).

Die BVAEB-Unfallversicherung trifft Vorsorge für Personen, die beruflich Kontakt mit infizierten Tieren haben. Zur Risikogruppe gehören vor allem Tierärztinnen bzw. Tierärzte, tierärztliches Personal, Jagd- und Forstpersonal sowie Personen, bei deren Tätigkeit ein vergleichbar hohes Risiko besteht. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet die Anlage 1 des ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Lfd.Nr. 3.2).

Im Verletzungsfall übernimmt die BVAEB aus dem Titel der Krankenbehandlung die Kosten einer Impfung gegen Tollwut.

Impfschutz

Grundimmunisierung
1. Teilimpfung
2. Teilimpfung: 7 Tage nach der 1. Teilimpfung
3. Teilimpfung: 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung
Weitere Auffrischungen: ca. alle 2-5 Jahre

Die Tollwutimpfung minimiert das Risiko, an Tollwut zu erkranken, und erleichtert die Behandlung nach einem Tierbiss.

Tollwut ist eine durch Viren verursachte Infektionskrankheit, die in mehr als 150 Ländern der Welt vorkommt. Die Übertragung erfolgt vor allem durch Tierbisse. Ist die Erkrankung einmal ausgebrochen, endet sie fast immer tödlich.

Österreich gilt seit dem Jahr 2008 offiziell als tollwutfrei.