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Amtliche Verlautbarungen -
Kundmachungen



Kundmachungen und Durchführungsvorschriften

Die Verlautbarung von Vorschriften der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen erfolgt unter der Adresse www.ris.bka.gv.at.

Kundmachung der Adressen und Parteienverkehrszeiten

Unter dem Link "Erreichbarkeitskundmachung" finden Sie die aktuelle Verlautbarung der Adressen, Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten der BVAEB nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz.