Verständlich und nachvollziehbar
Seit 1. Jänner 2014 wird für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Personen, die bis zum 31. Dezember 2013 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, das neue Pensionskonto geführt. Wurden vor 2005 Versicherungszeiten erworben, wird auf dem Konto zusätzlich eine Erstgutschrift (Kontoerstgutschrift) erfasst. Somit kann Ihre Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden.
Wurden erst nach 2005 Versicherungszeiten erworben, sind Ihre Pensionsansprüche bereits automatisch im System gespeichert.
Wichtig für Sie
Für die Berechnung der Kontogutschrift ist es wichtig, dass alle Ihre Versicherungszeiten richtig und vollständig gespeichert sind.
Sie erhalten automatisch eine Aufstellung Ihrer erfassten Zeiten. Bitte überprüfen Sie diese auf Vollständigkeit und kontaktieren Sie uns, sollten Zeiten fehlen.
Fragen & Antworten
zum neuen Pensionskonto
zu den Besonderheiten in der knappschaftlichen Pensionsversicherung
zum Pensionsrechner
Der Pensionsrechner macht ist es Ihnen möglich, die Entwicklung Ihres Kontos abzuschätzen und Sie sehen auch, wie sich ein späterer Pensionsantritt auf Ihre Pension auswirkt.