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Schwerarbeitspension



Der frühestmögliche Pensionsantritt ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres.  

Anspruchsvoraussetzungen

Diese sind erfüllt, sobald

  • 540 Versicherungsmonate, davon mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate * vor dem Stichtag erworben wurden, und
  • keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, keine sonstige selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 (nach dem BSVG mehr als EUR 2.400,00 Einheitswert) sowie kein monatlicher Bezug aus einem öffentlichen Mandat (zB Bürgermeister) über EUR 5.550,92 vorliegt. 

* Hinweis: Die Rahmenfrist von 240 Kalendermonaten wird um Monate der Kurzarbeit verlängert, wenn die Kurzarbeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie ausgeübt wurde und die Kurzarbeits-Monate nicht bereits als Schwerarbeitsmonate zu werten sind.


Liegen die erforderlichen Schwerarbeitsmonate ab Vollendung des 60. Lebensjahres bereits vor, so bleibt dieser Pensionsanspruch auch bei einer späteren Pensionsantragstellung gewahrt.

'Schwerarbeit' und Definition 

Nähere Informationen finden Sie in den anschließenden Dokumenten.

Definition "Schwerarbeit" (PDF, 24 KB) 

Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit über 2000 kcal

Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit von 1400–2000 kcal