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Datenaustausch mit Krankenanstalten - Organisationsbeschreibung



Gemäß der Artikel 15a Vereinbarung hat ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Trägern der Sozialversicherung und den Krankenanstalten stattzufinden.


Folgende Organisationsbeschreibung ist mit Wirksamkeit 01.11.2024 gültig:

Organisationsbeschreibung KA (Datenaustausch mit Krankenanstalten) Ausgabe 05/2024 (PDF, 2 MB)


Folgende Organisationsbeschreibung ist mit Wirksamkeit 01.05.2024 gültig:

Organisationsbeschreibung KA (Datenaustausch mit Krankenanstalten) Ausgabe 11/2023  (PDF, 2 MB)


Folgende Organisationsbeschreibung ist mit Wirksamkeit 01.11.2023 gültig:

Organisationsbeschreibung KA (Datenaustausch mit Krankenanstalten) Ausgabe 05/2023 (PDF, 2 MB)