Für bestimmte Behandlungen durch Heilmasseure werden Zuschüsse gewährt. 
Die Höhe dieser Zuschüsse ist im Anhang 2 der Satzung geregelt. Die 
Behandlungen sind bewilligungsfrei.
Die Heilmasseure müssen 
die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur und
 für den Berufsausweis als Heilmasseur im Sinne des Medizinischen 
Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) erfüllen.
Unsere Kundenservicestellen stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.