Besonderer Sterbekostenbeitrag
Die Hinterbliebenen eines Beamten (einer Beamtin) können beim  Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/5, einen besonderen  Sterbekostenbeitrag beantragen, wenn die von ihnen getragenen  Bestattungskosten keine Deckung im Nachlass finden oder wenn sie auf  Grund des Todes des Beamten (der Beamtin) in eine wirtschaftliche  Notlage geraten sind.