Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Unterhaltsverpflichtung) hat auch der frühere Ehegatte bzw. Partner Anspruch auf einen Versorgungsgenuss. Dieser Versorgungsgenuss gebührt nur auf Antrag.
Um den Versorgungsgenuss nach Ihrem verstorbenen früheren Ehegatten bzw. Partner zahlen zu können, ersuchen wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:
- einen Antrag auf Versorgungsgenuss als früherer Ehegatte bzw. Partner
(steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
- den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen
(steht weiter unten zum Download zur Verfügung) - Hinweis: Stichtag ist der auf den Todestag des verstorbenen Ehegatten bzw. Partners folgende Monatserste.
- die Erklärung über allfällige Unterhaltsleistungen
(steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
- die Erklärung über Lebensgemeinschaft und Sorgepflicht
(steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
- Bekanntgabe der Bankverbindung
(steht weiter unten zum Download zur Verfügung)
- die Sterbeurkunde
- Ihre Geburtsurkunde (Taufschein)
- die Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde
- das Scheidungsurteil mit Rechtskraftklausel
- alle Unterlagen über die Unterhaltsverpflichtung (gerichtliches Urteil, gerichtlicher Vergleich)
- Nachweis der letzten Unterhaltszahlung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
- eine vor Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe schriftlich eingegangene Verpflichtung
Urkunden können in Ablichtung vorgelegt werden (sollten wir von Ihnen Originaldokumente benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen); fremdsprachige Urkunden sind mit beglaubigter Übersetzung zu übermitteln.
Antrag Versorgungsgenuss der (des) früheren EhegattIn bzw. PartnerIn (PDF, 57 KB)
Fragebogen frühere(r) EhegattIn (PDF, 289 KB)
Erklärung - allfälliger Unterhalt für frühere(n) EhegattIn (PDF, 157 KB)
Erklärung - Lebensgemeinschaft und Sorgepflicht (PDF, 160 KB)
Bekanntgabe - Bankverbindung - österreichische Kreditinstitute (PDF, 46 KB)
Für eine Auszahlung im ausländischen EU-Raum wird folgende Meldung benötigt:
Pensionskontoerklärung EWR und Schweiz (PDF, 153 KB)