Anpassung des Behandlungsbeitrages mit Wirksamkeit ab 1.6.2026
Um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau der BVAEB auch in Zukunft sicherstellen zu können, hat die Hauptversammlung der BVAEB beschlossen, den Behandlungsbeitrag von 10% auf 20% mit Wirksamkeit ab 1.6.2026 anzuheben. Für Versicherte/Familien mit geringem Einkommen gibt es nach wie vor die Möglichkeit zur Befreiung bzw. Nachsicht vom Behandlungsbeitrag.
Stand: 29. Mai 2026