Anpassung des Behandlungsbeitrages mit Wirksamkeit ab 1.6.2026
Um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau der BVAEB auch in Zukunft sicherstellen zu können, hat die Hauptversammlung der BVAEB beschlossen, den Behandlungsbeitrag von 10% auf 20% mit Wirksamkeit ab 1.6.2026 anzuheben. Kinder sind vom Behandlungsbeitrag ausgenommen. Für Versicherte/Familien mit geringem Einkommen gibt es nach wie vor die Möglichkeit zur Befreiung bzw. Nachsicht vom Behandlungsbeitrag.
§ 63 Abs. 4 B-KUVG sieht vor, dass „die Höhe des Behandlungsbeitrags […] durch die Satzung unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherungsanstalt festzusetzen“ ist. Aus diesem Grund erfolgte mit 1. April 2016 die Absenkung des BB von 20 % auf 10 %, da die BVA damals über hohe Rücklagen verfügte. Diese Rücklagen sind nunmehr aufgebraucht, daher musste die BVAEB die Anhebung des BB vornehmen.
Die wichtigsten Gründe für die derzeitige Budgetentwicklung sind Demografie und medizinischer Fortschritt. Wenn man älter ist, benötigt man statistisch gesehen mehr medizinische Leistungen. Da wir eine alternde Gesellschaft sind, erhöht das zwangsläufig die Ausgaben. Der zum Glück sehr große medizinische Fortschritt kostet aber auch Geld. Bessere medizinische Leistungen und neue Medikamente haben ihren Preis.
Die Auswirkung (in Euro) der Erhöhung mit 1. Juni 2026 anhand einiger konkreter Beispiele:
| bisher | in Zukunft | |
| 10 % BB | 20 % BB | |
| Erste Ordination Allgemeinmedizin | 2,71 | 5,43 |
| Weitere Ordination Allgemeinmedizin | 1,56 | 3,12 |
| Erste Ordination Internist:in | 3,57 | 7,15 |
| Weitere Ordination Internist:in | 2,32 | 4,65 |
| MRT | 17,81 | 35,61 |
| Physiotherapie 30 Minuten | 3,80 | 7,60 |
| Wurzelbehandlung (einkanalig) | 10,76 | 21,51 |
| Zweiflächenfüllung | 6,32 | 12,64 |
Stand: 01. Juni 2026