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    Veränderliche Werte in der Sozialversicherung 2026

    1. Veränderliche Werte 2026

    Hiermit wird die Höhe der veränderlichen Werte im Jahr 2026 bekannt gegeben: Die Geringfügigkeitsgrenze und der UV-Pauschalbeitrag bleiben gegenüber 2025 unverändert.

    Höchstbeitragsgrundlage€ 6.930,--

    Höchstbeitragsgrundlage für freie

    Dienstnehmer ohne Sonderzahlung

    € 8.085,--
    Mtl. Geringfügigkeitsgrenze
    € 551,10
    UV-Pauschalbeitrag
    € 29,25

    Bitte beachten Sie, dass der UV-Pauschalbeitrag bis zum 31.03.2026 einzuzahlen ist.


    Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:

    Monatliche Beitragsgrundlage
    Versichertenanteil
    bis € 2.225,--
    0 %
    über € 2.225,-- bis € 2.427,--
    1 %
    über € 2.427,-- bis € 2.630,--2 %
    über € 2.630,--2,95 %


    Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Lehrlingen mit Lehrzeitbeginn ab dem 1.1.2016:

    Monatliche Beitragsgrundlage
    Versichertenanteil
    bis € 2.225,--0 %
    über € 2.225,-- bis € 2.427,--1 %
    über € 2.427,--1,15 %


    2. Meldung des Beschäftigungsausmaßes

    Ab 2026 ist bei Anmeldungen von Versicherten aus dem Bereich Eisenbahnen und Bergbau das Ausmaß der Beschäftigung zu melden. Die Organisationsbeschreibung DM-Org. wurde diesbezüglich angepasst. Bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes ist keine Änderungsmeldung notwendig. Die Meldung des Beschäftigungsausmaßes ist ausschließlich bei Anmeldungen vorgesehen. Für Dienstgeber von Versicherten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Verpflichtung der Meldung des Beschäftigungsausmaßes nicht vorgesehen.


    3. Änderung des Wohnbauförderungsbeitrages für Wien

    Für Zeiträume ab 2026 wurde vom Land Wien der Wohnbauförderungsbeitrag angepasst.
    Dieser beträgt ab 1.1.2026 statt 1% nunmehr 1,5% und wird paritätisch aufgeteilt. Für Dienstgeber und Dienstnehmer beträgt der WF je 0,75%.

    Im ab 1.1.2026 angepassten Tarifsystem der BVAEB wurde die Änderung umgesetzt.
    Für alle übrigen Länder bleibt der Wohnbauförderungsbeitrag unverändert.


    4. Dienstgebermeldungen DM-Org. (für Dienstgeber aus dem Bereich Eisenbahn und Bergbau)

    In den Datensatzbeschreibungen der DM-Organisationsbeschreibung befinden sich Felder, die bei bestimmten Satzarten laut Beschreibung leer zu übermitteln sind. Von einigen Softwareanbietern werden diese Felder befüllt übermittelt.

    Seitens der BVAEB wurden allfällige Inhalte derartiger Felder zwar nicht beachtet, jedoch wurde die Befüllung akzeptiert.

    Bitte beachten Sie, dass zukünftig die Befüllung von Feldern, die laut Datensatzbeschreibung leer zu übermitteln sind, nicht mehr akzeptiert werden kann und derartige Meldungen seitens der BVAEB zurückgewiesen werden und zu Clearingfällen bzw. zu Rückfragen führen können.




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