Das Öffentliche Impfprogramm wird erweitert!
Das „Öffentliche Impfprogramm“ von Bund, Ländern und Sozialversicherung wird um die Impfungen gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) und Pneumokokken erweitert. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Kostenlose Impfung gegen Gürtelrose und Pneumokokken
Wer kann sich kostenlos gegen Gürtelrose und Pneumokokken impfen lassen?
- Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Personen unter 60 Jahren mit bestimmten medizinischen Indikationen (Vorerkrankungen): Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Voraussetzungen für den Impfanspruch sind:
- aufrechte Krankenversicherung (sozialversichert) oder
- in Österreich lebend (Wohnsitz)
Wo kann ich mich gegen Gürtelrose bzw. Pneumokokken impfen lassen?
- In Ordinationen: Wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
- In manchen öffentlichen Impfstellen von Ländern, Magistraten und Sozialversicherung – erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Impfstelle.
Die BVAEB leistet weiterhin zusätzlich für Personen ab dem 51. Lebensjahr im Rahmen der trägerspezifischen Impfaktion einen Zuschuss von EUR 15,-- zu den Kosten des Pneumokokkenimpfstoffes. Dieser Zuschuss wird beim Kauf des Impfstoffes in Abzug gebracht.
Auf der Suche nach einer Impfstelle? Hier geht’s zur Liste: www.gesundheitskasse.at/impfstellen
Nicht alle Impfungen sind jederzeit und überall verfügbar. Nehmen Sie vorab bitte Kontakt mit der Impfstelle Ihrer Wahl auf!
Ab wann kann ich einen Impftermin vereinbaren?
Ab November 2025.
Muss ich meine e-card zur Impfung mitbringen?
Ja.
Ich besitze keine e-card oder bin nicht krankenversichert oder privat versichert: Kann ich mich trotzdem kostenlos impfen lassen?
- Ja, sofern Sie einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Bitte weisen Sie an der Impfstelle auf Anfrage Ihren Wohnsitz nach: amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel.
Ich bin unter 60 Jahre und habe eine medizinische Indikation (Vorerkrankung). Ist für die kostenlose Impfung ein Nachweis notwendig?
- Ja, mögliche Nachweise sind z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc.
- Die Ärztin oder der Arzt beurteilt auf Basis des „Impfplans Österreich“, ob Ihre medizinische Indikation Sie zur kostenlosen Impfung berechtigt.
- Impfung in der Ordination: Oft sind Nachweise von medizinischen Indikationen vor Ort verfügbar, in diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis mitbringen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher nach.
- Impfung in öffentlichen Impfstellen oder Betrieben: Bitte bringen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer medizinischen Indikation mit.
Ohne Nachweis einer medizinischen Indikation besteht kein Anspruch auf die kostenlose Impfung gegen Gürtelrose bzw. Pneumokokken.
Kontakt und Information
Fragen können per E-Mail an impfprogramm@bvaeb.at gerichtet werden oder an unsere Hotline unter
050405-21777
von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Lassen Sie sich impfen und bleiben Sie gesund!
Stand: 17. Oktober 2025