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Zuschüsse für Behandlungen durch klinische Psycholog:innen geplant

Die Behandlung durch klinische Psychologinnen und Psychologen wird ab Jänner 2024 eine Kassenleistung. Für Versicherte der BVAEB wird es Zuschüsse geben.

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Im Rahmen der Gesundheitsreform – gültig ab 1.1.2024 – wurde die Behandlung durch die Berufsgruppe der klinischen Psychologinnen und Psychologen in die Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung aufgenommen. 

Da mittelfristig keine vertraglichen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme psychologischer Behandlungen bestehen werden, plant die BVAEB ehestmöglich entsprechende Zuschüsse in Anlehnung an die Zuschüsse für Psychotherapie in die Satzung aufzunehmen. Die Behandlungen müssen jedenfalls als Krankenbehandlung zu werten sein. 

Wir informieren Sie umgehend, sobald die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden und genauere Informationen vorliegen.