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e-Card-Sperre ab 01.01.2024 – wen die Sperre tatsächlich betrifft

Mit Jänner 2024 werden alle e-cards ohne Foto gesperrt, für deren Inhaberinnen bzw. Inhaber keine gesetzliche Ausnahme zutrifft.


Achtung: e-Cards ohne Foto sind auch nach 31.12.2023 gültig für Personen, die

  • jünger als 14 Jahre oder
  • älter als 70 Jahre oder
  • in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind

Für diese e-Cards gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.

Bis 31.12.2023 sind gesetzlich alle e-Cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht. 

Ist kein Tausch möglich, weil kein Foto verfügbar ist, muss die Sozialversicherung die e-card mit 15.01.2024 sperren.

In Ordinationen gilt:

  • Wenn die e-Card gesperrt wird, ist die Konsultationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen Ersatzbeleg, der auf Wunsch beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden kann.
  • Die Ausstellung von e-Rezepten ist ebenfalls mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich.
  • Um die Abläufe in den Ordinationen zu unterstützen, wurde die angezeigte Information im e-Card-System bzw. der Arztsoftware überarbeitet. Im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) weist ab 15.01.2024 eine automatisierte Meldung darauf hin, dass ein e-Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept ID telefonisch durchzugeben ist.

In Apotheken gilt:

  • Wenn die e-Card gesperrt wird, ist zur Einlösung von e-Rezepten ein e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID notwendig, da mit einer gesperrten e-Card keine e-Rezepte aus dem e-card System abgerufen werden können. 
  • Um die Abläufe in den Apotheken zu unterstützen, werden Ordinationen ab 15.01.2024 im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) durch eine automatisierte Meldung vom e-Card-System darauf hingewiesen, dass ein e-Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept ID telefonisch durchzugeben ist.


Weitere Informationen zum Foto auf der e-Card: www.chipkarte.at/foto.