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Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus ist eine neue ab 1.7.2023 gesetzlich vorgesehene Geldleistung im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen. 


Der Angehörigenbonus kann frühestens ab 1. Juli 2023 gebühren und er beträgt monatlich EUR 125,00. Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen – soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen auch rückwirkend.

Alle Details finden Sie im Informationsblatt zum Angehörigenbonus (PDF, 1 MB)

Antragstellung

Für Personen, die bereits eine Selbst- oder Weiterversicherung bei Pflege naher Angehöriger gemeldet haben, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. 

Alle anderen Personen können die Antragstellung grundsätzlich schriftlich ohne besondere Formvorschriften vornehmen. Wir ersuchen Sie jedoch, das bundesweit einheitliche Antragsformular (PDF, 378 KB) zu verwenden.