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Aktuelle Einmalzahlungen (Teuerungsausgleiche) nach dem Pensionsgesetz 1965

Zu Ruhe- und Versorgungsbezügen nach dem Pensionsgesetz 1965 gebührt unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine Direktzahlung (Einmalzahlung) im März 2023



Die BVAEB führt die Verrechnung der Pensionsleistungen für die im Ruhestand befindlichen 

  • Beamtinnen und Beamten des Bundes (inkl. zuletzt der Österreichischen Post AG, der A1 Telekom AG und der Österreichischen Postbus AG dienstzugeteilt) 
  • für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien
  • für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer des Landes Kärnten

sowie für deren anspruchsberechtigten Hinterbliebenen durch.  

Mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2023, BGBl. I Nr. 175/2022, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/175, wurde aus Anlass der allgemeinen Teuerung aufgrund der Inflationsentwicklung folgende zusätzliche Unterstützung für Pensionistinnen und Pensionisten vorgesehen: 

Für Bezieherinnen und Bezieher eines Gesamtpensionseinkommens bis zu EUR 2.500,-- ist eine Direktzahlung (Einmalzahlung) zum 1. März 2023 auszuzahlen. Die Höhe der Zahlung berechnet sich wie folgt: 

Höhe der Pensionsleistungen
(bzw. Gesamtpensionseinkommen)

Höhe der Direktzahlung

nicht mehr als EUR 1.666,66

30 % der Pensionsleistung
(bzw. des Gesamtpensionseinkommens)

über EUR 1.666,66 bis EUR 2.000,--
EURO 500,--

EUR 2.000,01 bis zu EUR 2.500,-- 

ein Betrag, der von EUR 500,-- auf EUR 0,00 linear absinkt

Mehrere Pensionsleistungen einer Person sind zum Gesamtpensionseinkommen, das ist die Summe der öffentlich-rechtlichen Ruhe- und Versorgungsbezüge vom Bund sowie der Pensionsleistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zu addieren und der obigen Berechnung zu Grunde zu legen.   

Bei mehreren Pensionsleistungen durch unterschiedliche Stellen liegt die Zuständigkeit für die Auszahlung der Direktzahlung

  • zunächst beim Pensionsversicherungsträger  
  • sonst bei der Stelle, die die höhere Leistung auszahlt. 

Soweit die BVAEB, Pensionsservice zuständig ist, erhalten Empfängerinnen und Empfänger der Direktzahlung 2023 postalisch die Monatsbezugsinformationen für 03/2023 samt einem Informationsschreiben (PDF, 204 KB).

Für Auskünfte steht Ihnen das Pensionsservice unter 050405-15 zur Verfügung.