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Aktuelle Pensionsanpassungen nach dem Pensionsgesetz 1965

Im Jänner und Februar 2024 erfolgt die Anpassung der Pensionsbezüge für Beamtinnen und Beamte des Ruhestandes sowie ihrer Hinterbliebenen.


Die BVAEB führt die Verrechnung der Ruhe- und Versorgungsbezüge (im Folgenden auch Pensionen genannt) für

  • die Beamtinnen und Beamten des Bundes im Ruhestand und ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen sowie
  • für die im Ruhestand befindlichen Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien und des Landes Kärnten und ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen   

durch.

Die öffentlich-rechtlichen Ruhe- und Versorgungsbezüge werden in der Regel zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß wie die Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung angepasst.

Für 2024 wurde die Anpassung mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2024 (PAG 2024), BGBl. I Nr. 133/2023, geregelt wie folgt: 

Anpassung für Personen mit einer Pension 

Mit 1.1.2024 wird eine Pension abhängig von ihrer betraglichen Höhe (und soweit nicht auch noch ein weiterer Pensionsanspruch besteht - siehe dazu unten) wie folgt erhöht:

  • bis zu einer Pensionshöhe von EUR 5.850,-- beträgt die Erhöhung 9,7 %;
  • ab einer Pensionshöhe von EUR 5.850,01 beträgt die Erhöhung EUR 567,45

Informationsaussendung zur Pensionsanpassung 2024

Information zur Pensionsanpassung 2024 (PDF, 370 KB).

Anpassung für Personen mit mehreren Pensionen

Alle gesetzlichen Pensionsleistungen einer Person sind zu einem Gesamtpensionseinkommen im Dezember 2023 zusammenzurechnen; dazu zählen nur die gesetzlichen Pensionen. Die betrieblichen oder privaten Pensionsvorsorgeleistungen zählen nicht dazu. 

Die Höhe dieses Gesamtpensionseinkommens ist maßgeblich für die Erhöhung der einzelnen Pensionen. Die Durchführung der Pensionsanpassung für Personen mit mehreren Pensionen wird voraussichtlich mit der Bezugsauszahlung für Februar 2024, natürlich rückwirkend mit Jänner 2024, stattfinden. 

Die Anpassung wird wie folgt stattfinden: 

Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als EUR 5.850,-- wird jede Pension um 9,7 % erhöht.

Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als EUR 5.850,-- gebührt insgesamt für alle Pensionsansprüche ein Erhöhungsbetrag von EUR 567,45. Der Erhöhungsbetrag wird dabei auf die einzelnen Pensionen im Verhältnis der Höhe der Pensionsleistungen zueinander verteilt.

Auszahlungsinformationen

Die Auszahlungsinformationen zu den monatlichen Überweisungen werden wieder auf Ihren Kontoauszügen ersichtlich sein; das Abkürzungsverzeichnis und eine beispielhafte Darstellung finden Sie in unseren Informationsschreiben.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Details Ihrer laufenden Pensionsbezüge sowie ab März 2024 den Lohnzettel für 2023 online aufzurufen, sofern Sie die ID-Austria und/oder Finanz Online verwenden (Details dazu finden Sie im Serviceportal „MeineBVAEB“).


Für telefonische Auskünfte zur Pension steht Ihnen das PensionsServiceCenter der BVAEB unter der Tel.Nr. 050405-15 gerne zur Verfügung.