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Änderungen 2022 der veränderlichen Werte in der Sozialversicherung


Veränderliche Werte


Hiermit wird die Höhe der veränderlichen Werte im Jahr 2022 bekannt gegeben:

Höchstbeitragsgrundlage EUR 5.670,--
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung EUR 6.615,--
Mtl. Geringfügigkeitsgrenze EUR 485,85
UV-Pauschalbeitrag EUR 24,16
Bitte beachten Sie, dass der UV-Pauschalbeitrag bis zum 31.03.2022 einzuzahlen ist.


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 1.828,-- 0 %
über EUR 1.828,-- bis EUR 1.994,-- 1 %
über EUR 1.994,-- bis EUR 2.161,-- 2 %
über EUR 2.161,-- 3 %


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Lehrlingen mit Lehrzeitbeginn ab dem 1.1.2016:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 1.828,-- 0 %
über EUR 1.828,-- bis EUR 1.994,-- 1 %
über EUR 1.994,-- 1,20 %


Senkung des Insolvenzentgeltsicherungsbeitrags


Mit 1.1.2022 wird der Insolvenzentgeltsicherungsbeitrag von 0,20 % auf 0,10% verringert.

Das BVAEB-Tarifsystem wurde entsprechend angepasst.