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Pensionsversicherung und Pensionsservice der BVAEB

Die Aufgabe des Pensionsservice und der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung der anspruchsberechtigten Personen durch Leistungen im Alter oder infolge eines krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben. Im Ablebensfall erstreckt sich diese Absicherung auf auch auf Hinterbliebenenleistungen für anspruchsberechtigte Angehörige.


Pension, Ruhegenuss, Versorgungsgenuss

Der Leistungskatalog umfasst somit Pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung und Ruhe- und Versorgungsbezüge aus den öffentlich-rechtlichen Pensionssystemen. 

Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation

Die BVAEB hat auch die Aufgabe, Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation durchzuführen. Das sind zum Beispiel ein Aufenthalt in Kurorten und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Dadurch soll der vorzeitige Anfall einer Leistung aus der Pensionsversicherung nach Möglichkeit verhindert oder verzögert werden.

Pensionsservice (öffentlich-rechtliches Pensionssystem)

Das Pensionsservice ist hinsichtlich der Ruhebezüge zuständig für

  • die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die zuletzt der Post, Telekom und Postbus dienstzugeteilten Beamtinnen und Beamten,
  • die pragmatisierten Landeslehrerinnen und Landeslehrer von Wien und Kärnten

sowie die Versorgungsbezüge hinterbliebener Personen.

Im Bereich des Pflegegeldes betreut das Pensionsservice der BVAEB neben den oben genannten Personengruppen auch alle Beamtinnen und Beamte aller Bundesländer im Ruhestand sowie deren Hinterbliebene mit Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Versorgungsleistung.  

Krankenversicherung der Beamtinnen und Beamten des Ruhestandes und deren Hinterbliebene (Bezug eines Ruhegenusses oder Versorgungsgenusses)

Ab 1. Juni 2025 beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung 6 % der Bruttopension (gilt auch für zusätzliche Pensionen aus dem Ausland).

Aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten wird der erhöhte Beitragssatz erstmals von der September-Pension, die spätestens mit 1. September 2025 ausbezahlt wird, verrechnet. Zu diesem Zeitpunkt findet auch die entsprechende Nachverrechnung der Beitragserhöhung rückwirkend mit den Pensionsleistungen seit Juni 2025 statt. Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages führt zu einer (geringen) Verminderung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sodass sich die Erhöhung nicht zur Gänze auf den Nettobezug auswirkt.   

Für Bezieherinnen und Bezieher einer Ergänzungszulage sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende (Ehe-)Partner und Partnerinnen (ohne Pensionsbonus) wird die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages auf 6 % nach derzeitiger Rechtslage ab Jänner 2026 wirksam.

Soweit hier Partnerinnen oder Partner einer Person mit Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung samt Ausgleichszulage betroffen sind, kann aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den Pensionsversicherungsträgern die Bestimmung der Höhe des anzuwendenden Krankenversicherungsbeitrages noch bis Jahresende 2025 dauern; eine Aufrollung und Rückrechnung wird soweit die Voraussetzungen festgestellt werden können von Amts wegen durchgeführt.  

Zu den Hintergründen der Maßnahme wird auf die mediale Berichterstattung zu den Budgetsanierungsmaßnahmengesetzen 2025 verwiesen.

Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung führt die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) durch und ist zuständig

  • für Arbeiter und Angestellte bei Eisenbahn- und Seilbahnunternehmungen,
  • für Personen, die in knappschaftlichen Betrieben oder diesen gleichgestellten Betrieben beschäftigt sind, sowie
  • für die Bediensteten der BVAEB.

Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben, die wesentlich bergmännische oder diesen gleichgestellte Tätigkeiten ausüben, gelten besondere Bestimmungen im Leistungsfall.

Sobald eine Leistung der Pensionsversicherung gebührt, ist sie auch für ein allfälliges Pflegegeld zuständig. 

Ab 1. Juni 2025 beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung 6 % der Bruttopension. Der erhöhte Beitragssatz wird erstmals von der Juni-Pension abgezogen. Da die Pensionen rückwirkend ausgezahlt werden, sehen Sie die Beitragserhöhung erst Anfang Juli 2025 – entweder auf Ihrem Pensionszahlungsbeleg oder in der Kontomitteilung Ihrer Bank. Die Abkürzung „SV“ steht für Sozialversicherung und meint den Krankenver­sicherungs­beitrag.

Hinweis: Die Vertragsbediensteten des Bundes und der Länder, die ab 1999 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, sind zwar bei der BVAEB kranken- und unfallversichert, für die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem ASVG ist jedoch die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.  

Hinweis zu unseren online-Angeboten

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Mit diesen Services haben Sie auch die Möglichkeit einen telefonischen Rückruf für eine individuelle Beauskunftung Ihres Anliegens zu buchen. Sie nennen uns den Themenbereich und die gewünschte Kontaktzeit und eine informierte Mitarbeiterin wird Sie wie gewünscht genau im angegebenen Zeitraum kontaktieren.

Dieses Service finden Sie unter MeineBVAEB.at und der App MeineBVAEB. Nach erfolgter Anmeldung mittels ID Austria das Feld „Online Terminbuchung“ anklicken. Im nächsten Schritt kann unter „Termin buchen“ die Kundenservicestelle Pensionsservice ausgewählt und der gewünschte Termin gebucht werden. Bei der Terminauswahl sind auch die wichtigsten Themenbereiche zur Auswahl angeboten, oder Sie können Ihr Anliegen auch individuell beschreiben, sodass wir Sie konkret zu den gewünschten Inhalten informieren können.