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Zeckenschutz - die Schutzimpfung gegen FSME

Die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, kurz FSME genannt, wird durch Viren verursacht. Die Zecken sind Überträger dieser Viren. Die Symptome der Erkrankung können anfänglich einer Grippe ähnlich sein, wie z. B. Kopf- und Gliederschmerzen und erhöhte Temperatur. Die Impfung kann zu jeder Jahreszeit durchgeführt werden, besonders günstig aber ist es zu Beginn des Frühjahrs, bevor die Zeckensaison beginnt.


Die BVAEB-Unfallversicherung trifft Vorsorge für Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gefährdet sind an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) zu erkranken. Gefährdet sind insbesondere Personen, die sich auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit sehr viel im Freien aufhalten. Die Grundlage für die Risikobeurteilung bildet die Anlage 1 des ASVG (Liste der Berufskrankheiten, Position 46).

Die Unfallversicherung stellt für diesen Personenkreis nach Anforderung durch den Dienstgeber und Vorlage eines entsprechenden Expositionsnachweises den Impfstoff zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Bereitstellung des Impfstoffes

  • Erhöhte Gefahr einer Erkrankung: Die Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer halten sich durch ihre spezifische Berufsausübung öfter als andere in FSME-exponierten Gebieten auf.
  • Bei Lehrpersonen bedeutet dies, dass sie sich im Rahmen des Unterrichtes oft im Freien aufhalten (z.B. wenn im Rahmen des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport Waldläufe oder Sportwochen veranstaltet oder Lehrausgänge in die freie Natur unternommen werden, beziehungsweise für Begleitlehrer bei Schullandwochen). Die Teilnahme an Wandertagen ist nicht ausreichend!
  • Einhaltung der Impfintervalle

Impfschutz

Grundimmunisierung (3 Impfungen):

1. Teilimpfung

2. Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung

3. Teilimpfung: 1 Jahr nach der 1. Teilimpfung 

Für eine Kostenübernahme des Impfstoffs der 3. Teilimpfung ist ein gesonderter Antrag an die BVAEB-Unfallversicherung zu stellen.


Empfohlene Impfintervalle nach der Grundimmunisierung: 

  • Erste Auffrischung: 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
  • Weitere Auffrischungen: alle 5 Jahre
  • Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre.

Wie erfolgt die Abwicklung?

Die Dienststellen übermitteln eine Liste in zweifacher Ausfertigung jener Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die für die Impfung in Betracht kommen.

Für die Bestellung gibt es ein eigenes Formular, dass alle erforderlichen Angaben enthält.

Was ist zu beachten?

Jeder Impfstoffanforderung, auch für Auffrischungsimpfungen, ist ein Expositionsnachweis beizulegen.

Die Lieferung erfolgt an die im Formular angegeben Lieferadresse. Diese Stelle ist für die weitere Einhaltung der Kühlkette verantwortlich. Der gelieferte Impfstoff ist ausschließlich für die in den Listen genannten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu verwenden.