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Rehabilitation in der Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen bedarf der Zustimmung des/der Versehrten. Die medizinischen Voraussetzungen werden durch den medizinischen Dienst der BVAEB-Unfallversicherung geprüft.


Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation

Ziel der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation der Unfallversicherung ist der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind vor allem

  • Hilfestellung beim Dienstgeber im Falle eines innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsels
  • Gewährung von Zuschüssen und Darlehen für spezielle Hilfsmittel (z.B. Blindenlesegeräte und die dafür erforderlichen Schulungen, Elektrofahrstühle, Orthesen)
  • Unterstützung bei behindertengerechten Adaptierung des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bei der beruflichen Ausbildung oder Umschulung
  • Zuschüsse und Darlehen bei eingeschränkter Mobilität (z.B. Ankauf oder Umbau eines Fahrzeuges) 

Soziale Maßnahmen der Rehabilitation

Die sozialen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen Leistungen, die über die Heilbehandlung und die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation hinaus zur Erreichung des Rehabilitationszieles beitragen. Die BVAEB-Unfallversicherung kann Zuschüsse und/oder Darlehen gewähren für

  • den Ankauf und die behindertengerechte Adaptierung eines Personenkraftwagens, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung unzumutbar ist
  • die Erlangung einer Lenkerbefugnis


Bei Problemen durch eine nicht behindertengerechte Wohnsituation können ebenso Zuschüsse und/oder Darlehen für behindertengerechte Adaptierungen des Wohnbereiches (z.B. Badezimmer, WC oder Lifteinbau) geleistet werden. Bei all diesen Leistungen ist auf Ihre speziellen wirtschaftlichen Verhältnisse (insbesondere Einkommens- und Familiensituation) Rücksicht zu nehmen. 

Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation

Bei ärztlicher Hilfe, Heilbehelfen, Hilfsmittel oder Medikamenten entfallen tarifmäßige Selbstbehalte, Behandlungsbeiträge und Rezeptgebühren (Anmerkung: Außertarifliche Aufzahlungen, z.B. bei einer Wahlärztin bzw. einem Wahlarzt werden nicht ersetzt).

Ist ein Aufenthalt in einem Rehabilitations-, Kur- oder Therapiezentrum, aufgrund eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich, senden Sie den entsprechenden Antrag bitte direkt an die BVAEB-Unfallversicherung. Bringen Sie bitte einen deutlichen Hinweis auf den Arbeits-/Dienstunfall oder die Berufskrankheit an.

Rehabilitationsberatung

Die Sozialberaterinnen bzw. Sozialberater der BVAEB-Unfallversicherung sind für Sie da, um Sie zu unterstützen. Sie beraten, betreuen, vermitteln und führen Sie durch das Gesundheits- und Sozialsystem, um eine bedarfsgerechte Versorgung in die Wege zu leiten. Sie bieten schon während der Heilbehandlung Information und Unterstützung auch im Bezug auf den Wiedereinstieg in den Beruf. Für persönliche Gespräche mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen, sowie im Bedarfsfall mit Ihrem Dienstgeber bieten wir auch Hausbesuche an.

Wie kommen Sie zu einer Beratung?

Melden Sie sich bei einem der Sozialberater der BVAEB-Unfallversicherung.  


Der Sozialberater

  • informiert über Art und Umfang der Leistungen der BVAEB (Rehabilitation etc.),
  • koordiniert die Beistellung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl, Krankenbett, Badewannenlifter),
  • hilft bei der Kontaktaufnahme mit anderen Organisationen und Behörden,
  • unterstützt bei der Stellung von Anträgen (z.B. Pflegegeld, diverse Zuschüsse).

Was macht eine Sozialberaterin bzw. ein Sozialberater nicht?

  • Sie bzw. er greift nicht in die ärztlich verordnete Behandlung ein,
  • engt Ihre Selbstständigkeit nicht ein – Sie selbst entscheiden wie viel Hilfe Sie möchten,
  • sie bzw. er übernimmt nicht die Aufgaben anderer Organisationen/Personen (z.B. Pflege vor Ort)