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Erleichterung in der Bewilligungspraxis der BVAEB

Arzt mit Medikamenten

Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die BVAEB unbürokratische Maßnahmen gesetzt, die eine bestmögliche Versorgung unserer Anspruchsberechtigten sicherstellt.


Konkret bedeutet das:

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
  • Über den Zeitraum der Pandemie entfällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
  • Bei Medikamenten kann der Bedarf für 1 Monat abgegeben werden. Nur bei speziellen Fällen (z.B. Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
  • Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlungen (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten, Psychologen und Logopäden).

    Durch diese Änderungen in der Bewilligungspraxis ist sowohl die Einhaltung der behördlichen Vorgaben möglich, als auch die bestmögliche Unterstützung für Ihre Versorgung weiterhin gewährleistet.