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Spitalsaufenthalt im Ausland -
Betreuungsschein bzw. EKVK

Ein Spitalsaufenthalt im Ausland kann entweder mittels Betreuungsschein oder der Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) direkt mit der BVAEB abgerechnet werden.


Mit Betreuungsschein bzw. Europäischer Krankenversicherungskarte (EKVK)

Wenn Sie während Ihres Urlaubes ein Krankenhaus aufsuchen mussten und dort Ihren Urlaubskrankenschein abgegeben bzw. Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgelegt haben, kann dieser Krankenhausaufenthalt direkt mit uns verrechnet werden.

Ohne Betreuungsschein bzw. Europäischer Krankenversicherungskarte (EKVK)

Sie müssen die anfallenden Kosten der Anstaltspflege zuerst selbst bezahlen und können dann bei Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstelle einen allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz beantragen. Die Rückerstattung erfolgt in Höhe der Kosten, die wir für eine gleichartige Anstaltspflege in Österreich übernommen hätten.

Geplante Anstaltspflege im Ausland

Wollen Sie eine geplante Behandlung auf Kosten der BVAEB in einem ausländischen Krankenhaus durchführen lassen, weil eine gleichwertige Behandlung in Österreich nicht oder nicht zeitgerecht möglich ist, so setzen Sie sich vor Inanspruchnahme dieser Leistung mit Ihrer zuständigen Kundenservicestelle in Verbindung.