Formulare,
Anträge,
Services &
Downloads
Alles online:
Anträge, Bestätigungen, Broschüren
und vieles mehr ...
Häufige Fragen
zu Kostenerstattung über Dienstleistungsscheck
bis Kur, Pension und Pflegegeld
beantwortet – wir wissen, was Sie bewegt
Versicherungsschutz
Wer ist versichert oder
mitversichert?
Wie kann man sich versichern?
Wo gilt welcher Versicherungsschutz?
Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit
Für COVID-19-Impfungen ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege- und Konsumentenschutz zuständig und unter der allgemeinen Info-Hotline zu COVID-19-Impfungen mit der Telefonnummer 0800 555 621 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.sozialministerium.at/corona-schutzimpfung
Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich hat die BVAEB unbürokratische Maßnahmen gesetzt. Diese Maßnahmen stellen eine bestmögliche Versorgung unserer Anspruchsberechtigten sicher. Die Kundeneinrichtungen bleiben für Sie geöffnet.
Konkret bedeutet das:
- Das Betreten der Kundenservicestellen, Ambulatorien sowie von stationären Gesundheitseinrichtungen der BVAEB ist ab sofort nur mit FFP2-Masken gestattet.
- Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen abgegeben werden. Diese Personen müssen den Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen.
- Über den Zeitraum der Pandemie entfällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
- Bei Medikamenten kann der Bedarf für 1 Monat abgegeben werden. Nur bei speziellen Fällen (z.B. Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
- Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
- Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
- Arbeitsunfähigkeitsmeldungen können bis auf Weiteres telefonisch beim Hausarzt/bei der Hausärztin erfolgen. Bei Verdacht auf eine COVID19-Erkrankung kontaktieren Sie bitte unabhängig davon die Gesundheitshotline 1450.
- Telemedizinische Krankenbehandlungen (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen).
Öffnungszeiten der BVAEB-Standorte
Kundenservicestellen
Die BVAEB-Kundenservicestellen sind wie gewohnt für Sie geöffnet. Das Betreten ist ab sofort allerdings nur mit FFP2-Masken gestattet. Vor einem Besuch ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Wir ersuchen Sie jedoch, nur bei absoluter Notwendigkeit persönlich die Kundenservicestellen aufzusuchen.
Sämtliche Anliegen können Sie über e-Mail, die BVAEB-Website sowie MeineSV oder per Post erledigen. Ebenso stehen Einwurfboxen/Postfächer vor Ort für eine kontaktlose Übergabe zur Verfügung. Telefonisch sind wir innerhalb der gewohnten Servicezeiten für Sie erreichbar.
Gesundheitseinrichtungen
Die stationären Gesundheitseinrichtungen der BVAEB sind geöffnet. Das Betreten ist ab sofort allerdings nur mit FFP2-Masken gestattet. Nehmen Sie für Ihren Aufenthalt bitte ausreichend FFP2-Masken mit.
Um die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, wird der Betrieb nicht in Vollbelegung geführt. Sämtliche Termine werden sobald als möglich nachgeholt und die Patientinnen und Patienten informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gesundheitseinrichtung.
Ambulatorien
Die BVAEB sichert die Versorgung von Gesundheitsleistungen auch in Krisenzeiten. Die BVAEB-Ambulatorien bleiben daher für Sie geöffnet. Das Betreten ist ab sofort allerdings nur mit FFP2-Masken gestattet.
Zur Gewährleistung der bestmöglichen Schutzmaßnahmen ersuchen wir Sie um telefonische Voranmeldung. Wir bitten um Verständnis, dass es derzeit zu Einschränkungen im Leistungsangebot kommen kann.