Die Pension soll ein teilweiser Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein. Die Pensionshöhe muss daher in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Erwerbseinkommens stehen, um es dem Versicherten bzw. seinen Hinterbliebenen zu ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.
Aufgrund dringend notwendiger Wartungsarbeiten stehen sämtliche Online-Formulare am Mittwoch, 08.07.2026 zwischen 18:00 und 19:30 nicht zur Verfügung.
Wir bitten die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.