Die Pensionskarte bestätigt Ihren Pensionsbezug und erleichtert Ihnen den Zugang zu Vergünstigungen und Services.
Alle im Inland wohnhaften Personen erhalten gemeinsam mit der Bescheiderteilung zunächst eine Papier-Pensionskarte.
Diese wird zu Beginn des Folgejahres durch eine Scheckkarte ersetzt. Die Karte ist unbefristet gültig, außer bei befristeten Pensionsleistungen – hier gilt die Karte nur bis zum Ende der Befristung.
Die Pensionskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Identitätsnachweis gültig.
Pensionistenausweis für öffentlich-rechtliche Bedienstete:
Für öffentlich-rechtliche Bedienstete im Ruhestand und deren Hinterbliebene erfolgt die Ausstellung auf Anforderung. Wir nehmen gerne Ihre Anfrage betreffend eines Pensionistenausweises entgegen (telefonisch unter 05 04 05) und leiten diese an das Pensionsservice weiter. Um den direkten Kontakt mit dem Pensionsservice aufzunehmen, erreichen Sie unsere qualifizierten Pensionsservice-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen unter der Service Nummer 050405-15.