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Pensionssplitting für die Kindererziehung



Was versteht man unter Pensionssplitting?

Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen.

Der erwerbstätige Elternteil kann Teile seiner Kontogutschrift an den Erziehenden übertragen. Jener Elternteil, der sich der Kindererziehung widmet, erhält dafür eine Gutschrift im Pensionskonto.

Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Verlust zumindest teilweise reduziert werden.

Was kann übertragen werden?

Es können Teilgutschriften vom Kalenderjahr der Geburt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird, übertragen werden. Wenn mehrere Kinder geboren wurden, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich.

Teilgutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen (zB für Arbeitslosengeld, Krankengeld), können nicht übertragen werden.

Wie viel kann übertragen werden?

Eltern können für jedes Jahr die Höhe der Übertragung selbst bestimmen. Der Wert kann als Betrag oder als Prozentsatz festgelegt werden. In jedem Kalenderjahr können aber höchstens 50 % der Teilgutschrift aus Erwerbstätigkeit übertragen werden. Die Übertragung auf den erziehenden Elternteil ist jedoch nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage möglich.

Was ist zu tun, um eine Gutschrift zu übertragen?

Ein formloser Antrag ist schriftlich bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes einzubringen. Liegen die Geburten der beiden letzten gemeinsamen Kinder nicht mehr als 10 Jahre auseinander, erstreckt sich die Antragsfrist für alle davor geborenen gemeinsamen Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des zuletzt geborenen gemeinsamen Kindes. Als gemeinsame Kinder gelten die leiblichen Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder.

Es ist eine Vereinbarung über die Übertragung abzuschließen.

 

Was muss noch beachtet werden?

Eine Übertragung ist nur dann zulässig, wenn noch keiner der Elternteile eine Pension aus eigener Versicherung bezieht.

Die Übertragung wird mit Bescheid durchgeführt. Da die Vereinbarung unwiderruflich ist, kann die Übertragung nicht mehr geändert oder aufgehoben werden.

Der Elternteil, der die Teilgutschrift erhält, bekommt eine höhere Pension. Bei jenem Elternteil, der Werte seiner Teilgutschrift überträgt, vermindert sich die Pension.