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Pensionsversicherungs-ABC / P



Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen

Pension, die nach dem Ableben der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners gebührt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.


Pensionsanpassung

Die Pensionen werden jährlich angepasst, um die Geldwertveränderung auszugleichen.


Pensionsarten

Man unterscheidet zwischen Eigenpensionen und Hinterbliebenenpensionen.

Eigenpensionen:

  • Alterspension
  • Korridorpension
  • Schwerarbeitspension
  • Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
  • Krankheitsbedingte Pension
  • Fortbetriebspension (nur für Selbstständige)

Hinterbliebenenpensionen:

  • Witwen*Witwerpension
  • Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen
  • Waisenpension


Pensionsbeginn

Eigenpensionen beginnen in der Regel mit dem Stichtag.

Hinterbliebenenpensionen fallen mit dem Tag nach dem Todestag der*des Versicherten an, wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Todestag gestellt wird. Wird der Antrag erst nach dieser Frist gestellt, fällt die Pension mit dem Tag der Antragstellung an. Bezog die*der Verstorbene die Pension bereits vor dem 1.1.1997, beginnt die Hinterbliebenenpension frühestens mit dem Monatsersten nach dem Todestag. Für Waisenpensionen gelten zusätzlich Sonderregelungen.


Pensionsbonus

Eine Geldleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen Personen gebührt, solange diese den rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und deren Gesamteinkommen den in Betracht kommenden Richtsatz nicht übersteigt.


Pensionshöhe

Geburtsjahrgänge vor 1955:
Die Höhe der Pension hängt von der Bemessungsgrundlage, der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate und dem Alter zum Pensionsbeginn abhängig.

Geburtsjahrgänge ab 1955:

Die Höhe der Pension ergibt sich aus dem Pensionskonto. Sie hängt von den Beitragsgrundlagen, dem Kontoprozentsatz und dem Alter bei Pensionsbeginn ab. 


Pensionskonto

Für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, ist ein Pensionskonto eingerichtet. Auf diesem werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen inländischen Versicherungszeiten erfasst.


Pensionssplitting

Bei Vorliegen von Kindererziehungszeiten ab 2005 ist ein „freiwilliges Pensionssplitting“ möglich. Der Elternteil, der in dieser Zeit erwerbstätig ist, kann bis zu 50% seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des anderen Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen.


Pensionsversicherungsträger

Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich sind die:

  • Pensionsversicherung
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
  • Versorgungsanstalt des österreichischen Notariats 


Pensionsvorausberechnung

Versicherte pensionsnaher Jahrgänge können beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einen Antrag auf Berechnung der zu erwartenden Pensionshöhe stellen.


Pensionsvorschuss

Ist eine Leistung der Pensionsversicherung in vorläufiger Höhe.


Pflegegeld

Leistung für Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung vermehrt der ständigen Betreuung und Hilfe bedürfen.


Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Personen, die nahe Angehörige betreuen, können Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren.


Pflegekarenzgeld

Diese Leistung gebührt für die vereinbarte Dauer der Pflegekarenz oder bei Inanspruchnahme von Familienhospizkarenz und wird vom Sozialministeriumservice erbracht.


Pflichtleistungen

Leistungen der Sozialversicherung, die bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zu erbringen sind.


Pflichtversicherung

Ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.