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ELDA



Die Dienstgeber haben jede bei der BVAEB in der Kranken- oder Unfallversicherung versicherte Person (Beamte, Vertragsbedienstete, Mandatare; Pensionisten) grundsätzlich binnen einer Woche nach Beginn der Versicherung bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau anzumelden bzw. nach dem Ende der Versicherung bei dieser abzumelden.

Diese Meldungen sind in elektronischer Form über das Datensammelsystem ELDA zu übermitteln.

Die Übermittlung der Meldungen ist über die ELDA-Software möglich.

Wenn Sie noch nicht ELDA-Kunde sind, laden wir Sie ein, sich auf der ELDA-Homepage über die Möglichkeiten von ELDA zu informieren und sich als ELDA-Kunde anzumelden. Als ELDA-Kunde können Sie dann Ihren gesamten Meldeverkehr mit den Gebietskrankenkassen und mit der BVAEB auf elektronischem Weg abwickeln.