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KV-Beitrag für Auslandspensionen

Regelungen für Bezieher/innen einer Auslandspension


Seit 1.10.2011 ist von Versicherten, die eine Auslandspension beziehen, ein Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen.

Bei Ruhe- und Versorgungsgenussbeziehern ist der Krankenversicherungsbeitrag durch die pensionsauszahlende Stelle einzuheben, wobei die BVAEB die Höhe der Beiträge erhebt und an die pensionsauszahlende Stelle übermittelt.

Die Aufgaben der pensionsauszahlenden Stellen sind im Detail im folgenden Dokument beschrieben:

Krankenversicherungsbeitrag für Auslandspensionen (PDF, 164 KB)