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Berufliche und soziale Rehabilitation - Unterstützung durch Sozialarbeiter



Berufstätigkeit, selbständiges Wohnen, finanzielle Absicherung sowie Mobilität können durch eine Behinderung oder Erkrankung eingeschränkt oder gefährdet sein. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Abteilung Erweiterte Heilbehandlung und Rehabilitation bieten persönliche Unterstützung für berufstätige Versicherte. Weiters werden auch Personen betreut, die aufgrund einer Behinderung aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten.

Dazu zählen beispielsweise Menschen, die aufgrund eines Freizeitunfalles unter Folgeproblemen wie eingeschränkter Mobilität leiden, mit einer schweren Erkrankung wie Multipler Sklerose, Schlaganfall oder Krebs oder mit angeborenen Behinderungen. Für Vertragsbedienstete ist primär die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Mitversicherte und Pensionistinnen und Pensionisten werden vom Case Management der Kundenservicestellen der BVAEB betreut. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der BVAEB beraten jedoch im Einzelfall gerne über die Zuständigkeit für konkrete Leistungen.

Aufgrund individueller Problemlagen werden gemeinsam mit den Betroffenen passende Lösungsstrategien erarbeitet. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen durch Information, Beratung, Kontaktaufnahme mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Firmen oder durch Kooperation mit anderen Fördereinrichtungen (z. B. Sozialministeriumservice, Sozialhilfeabteilungen der Landesregierungen). Die Beratung und Betreuung erfolgt über telefonischen Kontakt sowie durch persönliche Gespräche zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Folgende Leistungen können beispielsweise für Betroffene angeboten bzw. vermittelt werden:

  • Information und Beratung bei Fragen zu medizinischer Rehabilitation und Leistungen der Krankenversicherung
  • Koordination der Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel - z. B. Patientenlifter, Badewannenlifter
  • Unterstützung bei der finanziellen Absicherung - z. B. Beantragung von Pflegegeld, Information über mögliche Befreiungen (Rezeptgebühr, Rundfunkgebühren, motorbezogene Versicherungssteuer PKW, etc.), Beratung über finanzielle Fördermöglichkeiten für Pflege oder steuerliche Absetzmöglichkeiten
  • Beratung über behindertengerechte Wohnraumgestaltung und -adaptierung - z. B. durch Einbau eines Treppenliftes, Badezimmerumbau
  • Unterstützung bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben - z. B. durch Förderung von Arbeitsplatzadaptierungen, Umschulungen, Taxifahrten zum Arbeitsplatz, Information über Arbeitsassistenz
  • Hilfe bei der Sicherung von Ansprüchen - z. B. durch Beantragung eines Behindertenpasses, Aufnahme in den Personenkreis der begünstigten Behinderten, Beantragung eines Parkausweises
  • Förderung der Mobilität - z. B. durch Beratung über Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Prothesen etc.) und PKW-Adaptierungsmöglichkeiten
  • Gewährung von finanziellen Unterstützungen in Form von Zuschüssen bzw. zinsenfreien Darlehen u. a. für PKW-Anschaffung oder Wohnraumadaptierung


Im Bedarfsfall wird eine weiterführende Betreuung und Begleitung durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angeboten.

Im Rahmen eines Case Managements wird der Versicherte von der zuständigen Sozialarbeiterin bzw. von dem zuständigen Sozialarbeiter kontaktiert, damit der Bedarf der erforderlichen medizinischen Maßnahmen festgestellt und ein Versorgungsplan erstellt werden kann.