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Therapie- und
Erholungsaufenthalte
für Kinder und Jugendliche


Sparten

Therapieaufenthalte

Für Aufenthalte und Behandlungen unter ärztlicher Leitung - wie beispielsweise Therapieaufenthalte, Diabetikerlager oder Diätferien - kann für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und darüber hinaus für Jugendliche mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe bei entsprechender medizinischer Indikation ein Zuschuss von höchstens EUR 25,00 (EUR 60,00 für ÖDV-Camps) pro Tag für eine Dauer von maximal 28 Tagen pro Kalenderjahr geleistet werden

Erholungsaufenthalte

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nach schweren Erkrankungen und Operationen ein Beitrag zu einem Erholungsaufenthalt gewährt werden. Die Bewilligungsdauer beträgt grundsätzlich 21 Tage, wobei mindestens 14 Tage konsumiert werden müssen. In medizinisch begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zu 28 Tagen möglich.

Ein solcher Aufenthalt kann in jedem frei gewählten Ort außerhalb des Wohnortes auf dem Lande konsumiert werden (jedoch nicht in Landeshauptstädten, Campingplätzen oder Zweitwohnsitzen).

Der tägliche Zuschuss beträgt EUR 10,00.

Diese Leistung ist an eine vorherige Bewilligung gebunden.