Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?
Leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern haben Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
Achtung: Bei getrennt lebenden Eltern (Hauptwohnsitzmeldung!) muss der antragstellende Elternteil die Familienbeihilfe beziehen. Beachten Sie, dass die Familienbeihilfe nur für Kalendermonate zuerkannt wird. - Gemeinsamer Haushalt von Bezieherin/Bezieher und Kind und identische Hauptwohnsitzmeldung
Achtung: Eine kurze (etwa zweimonatige) vorübergehende Ummeldung des Kindes auf die Adresse des leistungsbeziehenden Elternteiles erfüllt die Anspruchsvoraussetzung in der Regel nicht. - Bezieherin/Bezieher und Kind haben den Lebensmittelpunkt in Österreich
- Zusätzlich bei Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld: Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit im Zeitraum 182 Tage vor Beginn des Mutterschutzes
- Einhalten der aktuellen Zuverdienstgrenzen: Der Überschreitungsbetrag ist zurückzuzahlen.
Varianten, Rechner des Kinderbetreuungsgeldes?
Für die Betreuung von Kindern stehen die Bezugsvarianten Kinderbetreuungsgeldkonto und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zur Auswahl. Darüber hinaus kann bei beiden Varianten der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus erworben werden. Für Erwerbstätige steht in der Zeit unmittelbar nach der Geburt des Kindes ein Familienzeitbonus zur Verfügung
Kinderbetreuungsgeld Online-Rechner.
Kinderbetreuungsgeldkonto:
Diese flexible Variante reserviert einen Gesamtbetrag, der - innerhalb von Mindest- und Höchstbezugsdauer - tagesgenau in Anspruch genommen werden kann. Die tägliche Höhe resultiert aus der gewählten Bezugsdauer. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in der Höhe eines Wochengeldbezuges ruht. Der entsprechende Teil des Kontoguthabens gelangt gegebenenfalls nicht zur Auszahlung.
Die Mindestbezugsdauer beträgt für einen Elternteil 365 Tage (EUR 39,33 je Tag) ab Geburt des Kindes, die Höchstbezugsdauer 851 Tage (EUR 16,87 je Tag). Bezieht auch der andere Elternteil, verlängert sich die Anspruchsdauer um 91 bis 212 Tage. Jeder Bezugsblock hat zumindest 61 Tage zu umfassen. Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile ist im Zuge des erstmaligen Wechsels für höchstens 31 Tage möglich.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
Die einkommensabhängige Variante kann für die Dauer von 365 Tagen bezogen werden. Nehmen beide Elternteile die Leistung in Anspruch, verlängert sie sich um 61 Tage. Jeder Bezugsblock hat zumindest 61 Tage zu umfassen. Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile ist im Zuge des erstmaligen Wechsels für höchstens 31 Tage möglich.
Die Höhe beträgt 80 % des Wochengeldanspruches bzw. erfolgt eine Günstigkeitsberechnung auf Grundlage des Einkommensteuerbescheides des letzten Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Partnerschaftsbonus für beide Bezugsvarianten:
Wird das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Anteilen bezogen, erhalten beide Elternteile auf Antrag je EUR 500,00 Partnerschaftsbonus.
Das Verhältnis der Bezugsdauern muss zumindest 40:60 betragen und jeder Elternteil muss zumindest 124 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Achtung: Zeiten in denen das Kinderbetreuungsgeld vollständig ruht oder der Bezug des Familienzeitbonus, zählen nicht als Bezugszeit.
Der Antrag muss binnen 124 Tagen ab Ende des letzten Bezugsteiles gestellt werden.
Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus kann von Erwerbstätigen in den ersten 91 Tagen nach Geburt des Kindes für die Dauer von 28 bis 31 Tage bezogen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Lebensmittelpunkt in Österreich
- Gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung von Eltern und Kind
- Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor Geburt des Kindes
- Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
- Antragstellung innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt
Der Familienzeitbonus beträgt EUR 52,46 täglich.
Antrag und Online-Formular in der Service-Zone
In unserer Service-Zone finden Sie alle Anträge und Online-Formulare als Download zu den Themen Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und Partnerschaftsbonus.
Services und Anträge können Sie auch über das Online-Portal MeineBVAEB bequem von zu Hause aus erledigen. Alles was Sie dazu brauchen ist die ID Austria als elektronische Unterschrift.
Unverzügliche Mitteilungspflicht bei Änderungen
Bitte geben Sie uns im eigenen Interesse unverzüglich bekannt, wenn sich bei Ihnen oder Ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen bedeutsame Änderungen ergeben. Wir benötigen die Meldung spätestens zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses
Welche Änderungen müssen Sie melden?
- Wegfall der Familienbeihilfe
- Die Geburt eines weiteren Kindes
Bitte geben Sie uns diesen Umstand bereits einige Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bekannt. - Aufnahme bzw. Beendigung einer Beschäftigung außerhalb Österreichs
- Beginn bzw. Beendigung eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges außerhalb Österreichs
- Änderung der Wohnadresse
- Wohnortwechsel des Antragstellers und/oder des Kindes ins Ausland
- Beendigung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind
- Änderung des Familienstandes
Informieren Sie uns auch, wenn sich der 2. Elternteil im gemeinsamen Haushalt anmeldet oder abmeldet.
Normalerweise können die meisten Mitteilungen telefonisch erledigt werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kundenservicestellen.
Nähere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes.
Für allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus steht Eltern die österreichweite Infoline Kinderbetreuungsgeld unter der kostenfreien Telefonnummer
0800 240 014 - Montag bis Donnerstag, von 9 bis 15 Uhr - zur Verfügung.
ACHTUNG - es handelt sich dabei um KEINE Auskunftsstelle Ihrer Krankenkasse!
Die Infoline verfügt nicht über Ihre persönlichen Daten und kann auch keine diesbezüglichen Informationen weiterleiten.
Für konkrete Fragen zu einem bestimmten Fall (z. B. Sie haben schon einen Antrag bei der BVAEB gestellt, beziehen schon Kinderbetreuungsgeld oder Familienzeitbonus und haben dazu eine Nachfrage etc.) erhalten Sie unter der Telefonnummer 050405-23870 Auskunft.