Werden Sie während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes
von einer Hebamme betreut, die ein Vertragspartner der BVAEB ist, so kann die
erbrachte Leistung der Hebamme nach Vorlage der e-card direkt mit der
BVAEB verrechnet werden.
Nehmen Sie eine Hebamme in Anspruch, die in keinem Vertragsverhältnis
zur BVAEB steht, müssen Sie die erbrachte Leistung zuerst selbst bezahlen und
können dann die bezahlte Originalhonorarnote bei Ihrer zuständigen Kundendienststelle zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen.
Möchten Sie anstelle einer Hebamme eine zur freiberuflichen Berufsausübung
berechtigte diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwester aufsuchen,
können Sie unter Vorlage der bezahlten Originalhonorarnote bei Ihrer
zuständigen Kundendienststelle um den in unserer Satzung festgelegten Zuschuss, ansuchen.
Diese Regelungen gelten allerdings nicht bei Entbindungen im Rahmen
eines stationären Aufenthaltes. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Kundendienststelle.
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