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Pflege zu Hause (Medizinische Hauskrankenpflege, Asylierung)



Medizinische Hauskrankenpflege

Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine krankenhausersetzende Maßnahme, die die Möglichkeit bietet, die Erkrankten - anstatt in einer Krankenanstalt - in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu versorgen und zu pflegen. Die Hauskrankenpflege ist für ein und denselben Versicherungsfall mit längstens vier Wochen begrenzt. Über diese vier Wochen hinaus muss eine chefärztliche Bewilligung der BVAEB eingeholt werden.

Die medizinische Hauskrankenpflege erfolgt auf ärztliche Anordnung und besteht ausschließlich aus qualifizierten Pflegeleistungen, wie zum Beispiel Verabreichung von Injektionen, Sondenernährung oder Verbandwechsel. Durchgeführt werden diese Pflegeleistungen von diversen sozialen Betreuungsdiensten bzw. durch diplomierte Krankenschwestern und -pfleger.

Die Grundpflege, wie zum Beispiel Haut- oder Zahnpflege, und die hauswirtschaftliche Versorgung der Erkrankten fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege.

Wird medizinische Hauskrankenpflege durch berechtigte Personen oder Organisationen erbracht , welche keinen Vertrag mit der BVAEB haben, wird von der BVAEB ein allfälliger Kostenzuschuss bezahlt. Dem Antrag sind die saldierte, detaillierte Rechnung sowie eine ärztliche Verordnung und ein Pflegeplan, in dem auch Art und Dauer der Pflegeleistungen dokumentiert sind, anzuschließen.

Asylierung

Ist die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund einer Krankenbehandlung nicht oder nicht mehr gegeben, sondern der Spitalsaufenthalt nur mehr durch Pflegebedürftigkeit bedingt, so kann die BVAEB keine Anstaltspflege mehr gewähren.

Auch nicht als Anstaltspflege gilt die Unterbringung in einem Genesungsheim oder in einer Pflegeanstalt für chronisch Kranke.

In diesen Fällen ist die Übernahme in häusliche Pflege oder die Aufnahme in ein Pflegeheim angezeigt.

Nähere Informationen zur Asylierung erhalten Sie bei Pflegeorganisationen, beim Land oder bei der jeweiligen Krankenanstalt.