Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen
- Psychotherapie ab der elften Sitzung
- geplante Behandlung oder Untersuchung im Ausland
-
Computertomographie, Kernspintomographie, nuklearmedizinische
Untersuchung *) - kosmetische Behandlung
- Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlung
- heparininduzierte extrakorporale Lipoproteinplasmapherese (HELP -Therapie)
- operative Maßnahme zur Gewichtsreduktion
- Heimdialyse
*) Für eine Computertomographie (CT)- sowie für eine Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung bzw. Verordnung. Die beiden Leistungen sind ab sofort eKOS-Leistungen.
Im Sinne einer versichertenfreundlichen und effizienten Verwaltung hat die BVAEB die Bewilligungspflicht für CT- und MRT- Untersuchungen mit Wirksamkeit ab 1.4.2015 weitestgehend aufgehoben.
Die neue Regelung gilt für Zuweisungen durch Vertrags(fach)ärzte bzw. durch Fachabteilungen einer Krankenanstalt an eine Vertragseinrichtung. Bei Zuweisungen durch Wahl(fach)ärzte wird die Bewilligungspflicht bis auf Weiteres beibehalten.
Heilmittel
-
Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung nicht im Erstattungskodex ("No-Box-Präparate") enthalten sind.
- Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im roten Bereich des Erstattungskodex enthalten sind.
-
Arzneien und sonstige Mittel, die im Zeitpunkt der Verschreibung im gelben
Bereich des Erstattungskodex enthalten
sind. Es sei denn, sie unterliegen gemäß einer Verlautbarung des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger der nachfolgenden
Kontrolle. Dies wiederum unter dem Vorbehalt einer Bewilligungspflicht gemäß §
350 Abs. 3 letzter Satz ASVG.
Die Bewilligung von Arzneispezialitäten und Stoffen für magistrale Zubereitungen ist unbeschadet des Bescheidrechtes des Anspruchsberechtigten ausnahmslos vom verordnenden Arzt einzuholen.
Die Bewilligungspflicht entfällt im Fall der Lebensgefahr (bei Verordnung von Verbandstoffen auch im Fall der Ersten Hilfe). Dieser Umstand muss jedoch vom Verordner auf dem Krankenkassenrezept bestätigt werden und dieses Krankenkassenrezept muss spätestens am Tag nach der Ausstellung eingelöst werden.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
- Augenprothese
- Blutzuckermessgerät und Messstreifen
- Brustprothese
- Haftschale (Kontaktlinse)
- Hörapparat
- Krankenfahrstuhl
- orthopädischer Schuh einschließlich Ausgestaltung, Adaptierung eines Konfektionsschuhes
Anstaltspflege
Aufnahme in eine Krankenanstalt im Fall
- einer geplanten Behandlung oder Untersuchung im Ausland
- einer kosmetischen Behandlung
- einer Sterilisation, Schwangerschaftsunterbrechung, Geschlechtsumwandlung
- einer operativen Maßnahme zur Gewichtsreduktion
Medizinische Hauskrankenpflege
- Medizinische Hauskrankenpflege ab der fünften Woche
Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
- alle Maßnahmen einschließlich der aus diesen Titeln beantragten Heilbehelfe und Hilfsmittel
Konservierende oder chirurgische Zahnbehandlung
- Nachbehandlung nach einem blutigen Eingriff ab der vierten Sitzung pro Quadrant
- Behandlung empfindlicher Zahnhälse ab der vierten Sitzung pro Behandlungsfall
- Bestrahlung ab der vierten Sitzung pro Quadrant
- Röntgenaufnahmen ab der sechsten Aufnahme innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten neben
einem Zahnröntgenstatus innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Monaten, ausgenommen
bei Wurzelbehandlung, Wurzelspitzenresektion oder Wurzelsuche - Stomatitisbehandlung ab der zehnten Sitzung pro Kalendervierteljahr
- therapeutische Injektion
Kieferorthopädische Behandlung
- Alle Behandlungen, nicht aber Reparaturen kieferorthopädischer Apparate.
Der Anspruchsberechtigte hat den vom Zahnbehandler erstellten Behandlungsplan vorzulegen, der einen Befund, einen Therapievorschlag, die Angabe der vorgesehenen Apparate und eine Behandlungsprognose enthalten soll. Die Bewilligung ist für jedes Behandlungsjahr einzuholen.
Zahnersatz
- Jede Art von Zahnersatz, nicht aber Reparaturen
Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Gesundheitsfürsorge
- Alle Maßnahmen
Krankentransport
- Flugtransport
- Krankentransport bei einer Serienbehandlung (ausgenommen zur Dialyse, Chemo - oder Strahlentherapie)
ab dem fünften Transport
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die österreichweite Service-Nummer 050405 oder per Mail an Ihre zuständige Kundenservicestelle.