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Medikamente & Therapien nach
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Wenn Sie aufgrund eines anerkannten Arbeits- bzw. Dienstunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit Medikamente oder eine Behandlung benötigen, gelten im Vergleich zur allgemeinen Krankenbehandlung teilweise ergänzende Regelungen.


Medikamenten- und Therapiebewilligung

Benötigen Sie eine Bewilligung für ein bestimmtes Medikament oder eine Therapien, die auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit erforderlich sind, schicken Sie die entsprechende Verordnung unter Hinweis auf den Arbeits- bzw. Dienstunfall oder die Berufskrankheit an die BVAEB-Unfallversicherung.

Rezeptgebühr

Für Medikamente, die Sie auf Grund der Folgen eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit benötigen, entfällt die Rezeptgebühr. Dies muss vom medizinischen Dienst geprüft werden. Schicken Sie bitte die über die bezahlten Rezeptgebühren unter Hinweis auf den Arbeits-/Dienstunfall oder die Berufskrankheit an die BVAEB-Unfallversicherung.

Kostenersatz

Um einen Kostenersatz leisten zu können, sind grundsätzlich folgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

  • detaillierte Honorarnote
  • Saldierungsvermerk oder Einzahlungsbeleg
  • Diagnose und Angabe zu den erbrachten Leistungen
  • Behandlungstag oder Behandlungszeitraum
  • IBAN und BIC

Der Anspruch auf Kostenersatz verfällt grundsätzlich, wenn die Honorarnote nicht innerhalb von 42 Monaten ab Inanspruchnahme der Leistung eingereicht wird. Bringen Sie bitte einen deutlichen Hinweis auf den Arbeits-/Dienstunfall oder die Berufskrankheit an.