Kontoauszug
Die
laufenden Bezugsinformationen sind auf dem Kontoauszug zur jeweiligen
Pensionsüberweisung im Verwendungszweck aufgeschlüsselt.
Unser Informationsschreiben für 2023
Bezugsinformation 2023 - Kontoauszug (374.4 KB)
Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Pensionsanpassung.
Monatsbezugszettel
Bei Bedarf wird Ihnen eine gesonderte Monatsbezugsinformation übermittelt.
Abkürzungsverzeichnis zum Monatsbezugszettel (146.0 KB)
Den Jahreslohnzettel für 2022 können wir Ihnen auf Anfrage erst ab März 2023 zur Verfügung stellen.
Information zu aktuellen Änderungen bei gesetzlichen Abzügen
Beitrag nach § 13a Pensionsgesetz 1965
Von den öffentlich-rechtlichen Ruhe- und Versorgungsbezügen des Bundes ist ein Beitrag - der sogenannte Pensionssicherungsbeitrag - einzubehalten.
Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach dem Kalenderjahr des erstmaligen Anfalls der Leistung (3,3% im Jahr 2002) und bleibt dann grundsätzlich für die folgenden Kalenderjahre unverändert.
Für Leistungen, die erstmals anfielen im Kalenderjahr
- 2014 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,77
- 2015 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,64
- 2016 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,51
- 2017 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,38
- 2018 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,26
- ab 2019 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,13
Weiters wird dieser Beitrag ab 1.1.2015 für alle Bezugsteile über EUR 6.975,-- erhöht, und zwar völlig unabhängig davon, wann die Leistung erstmals angefallen ist:
Bezugsteile in EUR | Beitragsprozentsatz |
6.975,01 - 9.300,-- | 10% |
9.300,01 - 13.950,-- | 20% |
ab 13.950,01 | 25% |
Beispiel:
Ein Ruhebezug fiel 2014 erstmals an und beträgt EUR 8.500,-- brutto; der Beitrag nach § 13a PG 1965 berechnet sich wie folgt:
Bezugsteile in EUR | Beitragsprozentsatz | Beitrag |
0 - 6.975,-- | 1,77% | 123,46 |
6.975,01 | 10% | 152,50 |
Gesamt: | 275,96 |
Pensionsabfrage Beamte
Die elektronische Abfragemöglichkeit der Bezugsinformationen für Beamte des Bundes und ihrer Hinterbliebenen, die einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss vom Pensionsservice der BVAEB beziehen, steht in MeineBVAEB unter Elektronische Bezugsabfrage für Bundesbeamte im Ruhestand zur Verfügung. Die Voraussetzung dafür ist eine gesicherte persönliche Anmeldung mit der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte.
Für Benutzer von FinanzOnline steht ebenfalls aus dem Portal von Finanz Online eine gesicherte Weiterleitung auf die individuellen Services der Sozialversicherung zur Verfügung. Wählen Sie dafür bitte nach Ihrer Anmeldung bei Finanz Online auf der Startseite im unteren Bereich „Links“ und klicken Sie auf „Sozialversicherung“. Im neu geöffneten Fenster wählen Sie bitte „Elektronische Bezugsabfrage für Bundesbeamte im Ruhestand".
Zuständige Stelle
Zentrale Auskunft - Pensionsservice
Erforderliche Unterlagen
Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ausstellung einer Bürgerkarte oder einer Handy-Signatur oder der ID Austria.
Die Handysignatur kann auch während der Schalteröffnungszeit im Kundenzentrum der BVAEB - Schalter Pensionsservice - eingerichtet werden.