Schelling ortet deutlichen Willen zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen Primärversorgung					
				
				
					
					
						
					
		
 
1. April 2014
„Der Wille zur gemeinsamen Neugestaltung der medizinischen 
Primärversorgung in Österreich getreu nach dem Motto der 
Gesundheitsreform „Der Patient im Mittelpunkt“ war deutlich zu 
erkennen“: Dr. Hans Jörg Schelling, Vorstandsvorsitzender des 
Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen 
Sozialversicherungsträger, zieht ein positives Resümee über die gestern,
 Montag, stattgefundene Bundesgesundheitskonferenz. Einigkeit herrschte 
nicht nur hinsichtlich der Bedeutung des Haus-/Vertrauensarztes für die 
Primärversorgung der Bevölkerung, sondern auch darüber, dass dieses 
System Schwächen hat, die nun im Rahmen der Reform beseitigt werden 
müssen. 
Als ihr Modell für die Neugestaltung der Primärversorgung in Österreich 
präsentierte die Sozialversicherung „Meine Praxis 24 – sicher versorgt 
rund um die Uhr“. Sie will damit Patientinnen und Patienten als 
zeitgemäße und zukunftssichere Weiterentwicklung des Hausarztsystems 
eine effiziente medizinische Einrichtung, wohnortnahe zur Verfügung 
stellen. 
„Meine Praxis 24“ bedeutet, dass Patientinnen und Patienten jederzeit, 
also auch außerhalb gewohnter Ordinationszeiten, medizinischen Rat und 
Hilfe finden, sei dies, dass ein medizinisch geschulter Ansprechpartner 
rund um die Uhr erreichbar ist, oder innovative telefon- und webbasierte
 Services zur Verfügung stehen. 
„Meine Praxis 24“ bietet aber noch mehr: neben der Akutbehandlung, auch 
den dringend notwendigen Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention,
 deutlich bessere Möglichkeiten zur Betreuung von chronisch Kranken 
(z.B. Diabetes) und sie soll in allen Fragen rund um die Gesundheit eine
 Lotsenfunktion für den Einzelnen durch das System übernehmen.
Übereinstimmung brachte die Bundesgesundheitskonferenz auch zum Thema 
„Hausarzt“. „Das Vorhandensein eines Haus- oder Vertrauensarztes ist 
eine Stärke unseres Gesundheitssystems. Auch in Zukunft wird er daher 
eine wesentliche Säule der Primärversorgung bilden“, betont Schelling. 
Einigkeit herrschte allerdings unter den Teilnehmern, dass die 
Bevölkerung Schwächen in der Verfügbarkeit und im Betreuungsangebot 
durch den Hausarzt sieht. „Diese lassen sich nur dadurch beseitigen, 
dass der niedergelassene Arzt nach dem nun vorgelegten Modell der 
Primärversorgung in Zukunft im Rahmen von Teams agieren wird. Dessen 
Mitglieder arbeiten eigenständig, partnerschaftlich und synergetisch auf
 gleicher Augenhöhe zusammen. Schelling: „Für PatientInnen bedeutet dies
 eine umfassende Betreuung, den Arzt entlastet dies von Tätigkeiten, die
 über den medizinischen Bereich hinausgehen. Insbesondere für junge 
Mediziner wird dies die Entscheidung zum Einstieg in den 
niedergelassenen Bereich erleichtern“. 
„Die Bundesgesundheitskonferenz war ein guter Start in die noch vor uns 
liegende gemeinsame Arbeit. Um das Ziel einer Neugestaltung der 
Primärversorgung in Österreich zu erreichen, fordere ich von allen 
Beteiligten nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern vor allem 
auch ein Abrücken von überholten Standes-Standpunkten“, so der 
abschließende Appell von Schelling.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, 
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine
 sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen 
anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der 
Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner 
durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält
 keine medizinischen Daten, ermöglicht dem/der Arzt/ Ärztin aber die 
Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung 
weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen 
Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der 
solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.