Was passiert mit der Handysignatur und der Bürgerkarte?
Ab voraussichtlich Ende Juni 2023 erfolgt die Authentifizierung zu allen öffentlichen digitalen Services – somit auch zu den Services der Sozialversicherung (MeineBVAEB-Portal und -App) – mit der ID Austria. Handy-Signaturen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt werden.
Versicherte, die aktuell die Handy-Signatur nutzen, können online einen Umstieg auf die Basis ID Austria beantragen. Solange das Zertifikat für die Handy-Signatur gültig ist (fünf Jahre ab Ausstellung bzw. Verlängerung), kann auch die Basis ID Austria beantragt und genutzt werden.
Beantragen oder verlängern Sie Ihre Handysignatur direkt in einer BVAEB-Kundenservicestelle- nach Terminvereinbarung. Die Verlängerung der Handy-Signatur können Sie auch online unter www.handy-signatur.at/Verlaengerung durchführen.
Erfolgt kein Umstieg auf die Basis ID Austria solange das Zertifikat der Handy-Signatur gültig ist, bleibt lediglich die Ausstellung einer Full ID Austria. Die Beantragung der Full ID Austria ist bei den Sozialversicherungsträgern nicht möglich.
Was ist die ID Austria?
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur sowie der Bürgerkarte.
Es stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:
- ID Austria mit Basisfunktion
- ID Austria mit Vollfunktion
Umwandlung der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie die Handy-Signatur. Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer (5 Jahre ab Ausstellung bzw. Verlängerung) übernommen. Für Personen, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, wird in der „Digitales Amt“-App der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein bzw. kann dieser bereits jetzt online auf dem MeineBVAEB-Portal unter www.meinebvaeb.at oder www.oesterreich.gv.at erfolgen.
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.
Wie erhalte ich die ID Austria mit Vollfunktion?
Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von zugelassenen Behörden (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft) registriert wurde, können diese dann in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.
Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist ein persönlicher Behördengang zur Registrierung erforderlich, um die Vollfunktion der ID Austria zu erhalten – wie etwa künftig behördliche Ausweisfunktion für Führerschein oder Personalausweis am Smartphone sowie die EU-weite Anerkennung.
Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria
Kann ich die ID Austria auch ohne Handysignatur beantragen?
Versicherte, die bis Juni 2023 keine Handy-Signatur bzw. kein gültiges Zertifikat besitzen, müssen die ID Austria mit Vollfunktion beantragen.
Die Registrierung ist ausschließlich persönlich bei bestimmten Behörden möglich (z.B. Passbehörde, Landespolizeidirektion). Die Sozialversicherungsträger können keine ID Austria mit Vollfunktion ausstellen.
Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria