Die BVAEB-Kundenservicestellen bleiben auch weiterhin für Sie geöffnet. Wir ersuchen Sie jedoch, diese nur bei absoluter Notwendigkeit persönlich aufzusuchen.
Nutzen Sie stattdessen zur Erledigung Ihrer Anliegen die digitalen Wege wie e-Mail, MeineSV oder die BVAEB-Website sowie den Postweg. Ebenso stehen Einwurfboxen bzw. Postfächer vor Ort für eine kontaktlose Übergabe zur Verfügung. Telefonisch sind wir innerhalb der gewohnten Servicezeiten für Sie erreichbar.
Sollte Ihr persönliches Anliegen nur vor Ort erledigt werden können, beachten Sie bitte die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht sowie der rechtlich vorgegebenen Mindestabstände. Vor einem Besuch ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
In den BVAEB-Ambulatorien sowie den stationären Gesundheitseinrichtungen der BVAEB gilt die 2,5G-Regel. Auch hier ist die FFP2-Maske zu tragen, diese darf jedoch bei Inanspruchnahme körpernaher Leistungen abgenommen werden. Hier ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.