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e-card: Sevice-Entgelt


Höhe des Service-Entgelts

Für das Jahr 2026 ist am 15.11.2025 ein Service-Entgelt in Höhe von 

EUR 25,- fällig. 

Dieser Betrag wird jährlich zum 01.01. mit der Aufwertungszahl nach § 108a ASVG valorisiert.

Betroffene Personen

Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben, wenn für diese zum Stichtag 15.11. ein Krankenversicherungsschutz besteht:

  • Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Lehrlinge
  • Personen in einem Ausbildungsverhältnis
  • Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgeltes von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Urlaubsersatzleistung gemäß § 10 Urlaubsgesetz (UrlG) oder
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Kündigungsentschädigung.

Folgende Versicherte der ÖGK sind vom e-card Service-Entgelt befreit:

  • die mitversicherte Ehefrau oder Lebensgefährtin, der mitversicherte Ehemann bzw. Lebensgefährte
  • mitversicherte Kinder
  • Pensionistinnen und Pensionisten (bis einschließlich 2026: Aufgrund einer Übergangsbestimmung wird die erstmalige Zahlung für diese Personengruppe am 15. November 2026 für das Kalenderjahr 2027 fällig und wird von der Pensionsleistung einbehalten.)
  • Personen, die auf Grund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind
  • Bezieherinnen bzw. Bezieher einer einkommensabhängigen Rentenleistung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz
  • Personen, die in der Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen sowie der Hinterbliebenen nach dem Heeresversorgungsgesetz versichert sind
  • geringfügig Beschäftigte
  • Zivildiener
  • Präsenzdiener
  • Bezieherinnen bzw. Bezieher von Sonderunterstützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz
  • Bezieherinnen bzw. Bezieher eines Ruhe-(Versorgungs)genusses oder einer außerordentlichen Zuwendung der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe oder Wiener Linien GmbH & Co KG

Rückerstattung des Service-Entgelts

Personen mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Service-Entgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zu viel entrichteten Entgelte gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger über einen formlosen Antrag rückerstattet.

Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2024