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Amtssignaturen in ELGA




Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die ELGA-Widerspruchstelle auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) auf.

Muster einer Amtssignatur der ELGA-Widerspruchstelle

 Screenshot Signaturblock 





Ein amtssigniertes Dokument kann auf Echtheit überprüft werden (Verifizierung).

Um von der ELGA-Widerspruchstelle ausgestellte Dokumente verifizieren zu lassen, schicken Sie bitte das vollständige Dokument zur Überprüfung an eine der folgenden Adressen:

  • postalisch (Dokument als Original oder Kopie in Anlage) an die ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien
  • per Mail (Dokument als Scan in Anlage) an post@elga-widerspruchstelle.at 


Die ELGA-Widerspruchstelle prüft die Amtssignatur und beantwortet Ihre Anfrage:

  • Im Fall der positiven Prüfung wird bestätigt, dass das vorgelegte Dokument von der ELGA-Widerspruchstelle stammt und unverändert ist (Dokument wurde verifiziert).
  • Im Fall der negativen Prüfung wird bestätigt, dass das vorgelegte Dokument nicht verifiziert werden konnte.

Im Wege des ELGA-Portals signierte Willenserklärungen

Im Wege des ELGA-Portals abgegebene Willenserklärungen der Bürgerin / des Bürgers werden im Zugriffsprotokoll des ELGA-Portals als PDF zur Verfügung gestellt und können dort jederzeit von der Bürgerin / dem Bürger aufgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Prüfung der Gültigkeit der Signaturen auf diesen elektronischen Willenserklärungen kann online durchgeführt werden, z.B. auf www.signaturpruefung.gv.at.

Zuletzt aktualisiert am 10. September 2020